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Lehrgang: QNG LCA Kompakt Kurs

Nichtwohngebäude

Veranstaltungsnummer: QNG_NWG_07

21.11.2024 - 13.12.2024


Inhalt:

Es werden Kenntnisse zur Berechnung der Treibhausgasemissionen (und des nicht erneuerbaren Primärenergiebedarfs) im Gebäudelebenszyklus gemäß den LCA-Bilanzierungsregeln nach QNG vermittelt. 

Für die Lebenszyklusanalyse (LCA) sind neben den Auswirkungen des Energiebedarfs des Neubaus auch die Auswirkungen der haustechnischen Anlagen und der Baustoffe zu betrachten.

Lerninhalte:

     1.       Grundlagen/Einführung zur Ökobilanz-Berechnung gemäß QNG
2.       Berechnungsschritte Ökobilanz gemäß QNG
3.       Berechnung Anforderungswerte Nichtwohngebäude
4.       Beispielberechnung Ökobilanz für ein Bürogebäude
5.       Übung zum Bürogebäude mit einem bereitgestellten Excel-Tool
6.       Variantenuntersuchung, Optimierungsmöglichkeiten Ökobilanz gem. QNG, u.a. mit eLCA
7.       Vorbereitung und Durchführung Wissensüberprüfung

Nicht Inhalt dieser Schulung:

Die weiteren Anforderungen des QNG und Anforderungen für Gebäudezertifizierungen.
Dazu verweisen wir auf die Fortbildungen von Zertifizierungsstellen/ Systemanbietern, siehe z. B.: www.qng.info/faq/

 

VORAUSSETZUNGEN

 

Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste
und/oder

 

Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss

 

Fachrichtungen:

 

Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, TGA, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Ausbildungsschwerpunkt in einem der o.g. Gebiete




Es gelten die Teilnahmebedingungen der Öko-Zentrum NRW GmbH.

WICHTIG:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 

Das im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgesetzte Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) wurde am 20.02.2024 wieder gestartet.

Die Deutsche Energieagentur (dena) hat am 22.02.2024 über den Infoletter Informationen zur Eintragung einer Zusatzqualifikation für Lebenszyklusanalyse (LCA) im Expertenprofil / Kategorien „Neubau WG“ bzw. „Neubau NWG“ in der Energieeffizienz-Expertenliste mitgeteilt.

Diese ist für Personen möglich, die eine Qualifikation für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie eine Fortbildung zur Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, kurz: LCA) nachweisen.
Die Eintragung ist zurzeit nicht zwingend erforderlich, um Lebenszyklusanalysen (LCA) für die Nachweise gemäß den Anforderungen in den Förderprogrammen KFN und WEF durchzuführen.

Siehe: https://www.fortbildungskalender.de/informationen

Aktuell stellen weder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) noch die Förderrichtlinien der KFN und BEG konkrete Anforderungen an die Qualifikation der Nachhaltigkeitsberatenden. Anforderungen können von den Systemanbietern gestellt werden.

 

siehe: https://www.qng.info/faq/#9