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Lehrgang: QNG LCA Kompakt Kurs

Wohngebäude

Veranstaltungsnummer: QNG_WG_10

17.01.2025 - 04.02.2025


Inhalt:

Es werden Kenntnisse zur Berechnung der Treibhausgasemissionen (und des nicht erneuerbaren Primärenergiebedarfs) im Gebäudelebenszyklus gemäß den LCA-Bilanzierungsregeln nach QNG vermittelt. 
Für die Lebenszyklusanalyse (LCA) sind neben den Auswirkungen des Energiebedarfs des Neubaus auch die Auswirkungen der haustechnischen Anlagen und der Baustoffe zu betrachten.

Lerninhalte:
1.       Grundlagen/Einführung zur Ökobilanz-Berechnung gemäß QNG
2.       Berechnungsschritte Ökobilanz gemäß QNG
3.       Beispielberechnung Ökobilanz für ein Mehrfamilienhaus
4.       Übung zum Mehrfamilienhaus mit einem bereitgestellten Excel-Tool
5.       Variantenuntersuchung, Optimierungsmöglichkeiten Ökobilanz gem. QNG, u.a. mit eLCA
6.       Weitere Anforderungen im Förderprogramm KNN für Wohngebäude
7.       Vorbereitung und Durchführung Wissensüberprüfung

Nicht Inhalt dieser Schulung:
Die weiteren Anforderungen des QNG und Anforderungen für Gebäudezertifizierungen.
Dazu verweisen wir auf die Fortbildungen von Zertifizierungsstellen/ Systemanbietern, siehe z. B.: www.qng.info/faq/
 
Voraussetzungen:
Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste
und/oder
Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Fachrichtungen:
Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, TGA, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Ausbildungsschwerpunkt in einem der o.g. Gebiete.

 


Es gelten die Teilnahmebedingungen der Öko-Zentrum NRW GmbH.

WICHTIG:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 
Die Eintragung der „Zusatzqualifikation für Lebenszyklusanalyse (LCA)“ im Expertenprofil / Kategorien „Neubau WG“ bzw. „Neubau NWG“ in der Energieeffizienz-Expertenliste ist für Personen möglich, die eine Qualifikation für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie eine Fortbildung zur Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, kurz: LCA) nachweisen. 
Aktuell stellen weder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) noch die Förderrichtlinien der KFN und BEG konkrete Anforderungen an die Qualifikation der Nachhaltigkeitsberatenden. Anforderungen können von den Systemanbietern gestellt werden.
Ab dem 01.07.2025 dürfen Antragstellende der Neubauprogramme KFN, WEF und KNN nur noch von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten begleitet werden, die in der Kategorie "Klimafreundlicher Neubau – Wohn- bzw. Nichtwohngebäude" eingetragen sind und die damit verbundene Zusatzqualifikation zur LCA erfolgreich absolviert haben.

Hinweise:
Die Anerkennungen bei der dena sind in Bearbeitung. Die genannten Angaben gelten unter Vorbehalt und richten sich nach den bisherigen Terminen (Stand: 12/2024).